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Statuten

01     Name und Sitz
Unter dem Namen „Supporter-Vereinigung FC Pfyn“ besteht seit 1995 ein Verein, mit Sitz in Pfyn, nach  Art. 60 ff. ZGB

 

02     Zweck und Ziel
Die Supporter-Vereinigung ist ein eigenständiger und unabhängiger Verein mit dem Ziel den FC Pfyn finanziell und ideell zu unterstützen.

 

03     Mitgliedschaft
a)  Mitglieder können  natürliche und juristische Personen werden
b)  Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand
c)  Die Austrittserklärung erfolgt schriftlich an den Vorstand
d)  Die Mitgliedschaft erlischt, wenn der jährliche Beitrag nicht mehr bezahlt wird
e)  Die Mitglieder haben freien Eintritt bei allen Meisterschafts-Heimspielen

 

04     Die Organe der Vereinigung
a)  Die Generalversammlung
b)  Der Vorstand
c)  Die Rechnungsrevisoren

 

05     Generalversammlung
Die Hauptversammlung findet jährlich statt. Die Einladung hat schriftlich, mindestens 14 Tage vor der Versammlung, unter Bekanntgabe der Traktanden zu erfolgen.

Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:
a)  Abnahme der Jahresrechnung
b)  Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle
c)  Festsetzung der Mitgliederbeiträge

Anträge müssen nicht vorher eingereicht werden.
Die Wahlen und Abstimmungen finden offen statt. Bei Stimmgleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

 

06     Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus 3-5 Mitgliedern zusammen und wird von der GV für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Für die Abrechnung und Verwaltung der finanziellen Mittel ist der Vorstand verantwortlich.
Er hat eine Finanzkompentenz von Franken 5'000 pro Fall oder maximum 50% vom Vermögen pro Geschäftjahr.
Der Vorstand hat in seiner Amtszeit jeweils die Aktivitäten der Vereinigung zu organisieren.

 

07     Revisionsstelle
Die Generalversammlung wählt für die Amtsdauer von 2 Jahren mindestens einen Rechnungsrevisor.
Der Rechnungsrevisor prüft die Jahresrechnung und erstattet schriftlichen Bericht.

 

08     Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr dauert jeweils vom 01. August – 31. Juli des folgenden Jahres.
Die ordentliche Generalversammlung hat bis Ende September stattzufinden.

 

09     Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. 
Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

10     Auflösung des Vereins
Die Generalversammlung kann die Auflösung des Vereins beschliessen. 
Dazu ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder notwendig.
Bei einer Auflösung des Vereins geht das Vermögen an den FC Pfyn.

 

11     Inkraftsetzung
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 11. September   2009 genehmigt und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Sie ersetzen die Statuten vom August 1996

 

Pfyn, 14. September 2009

 

 

 

Supporter-Vereinigung FC Pfyn

 

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